Feuerverbot im Kanton Schwyz
Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern, in Waldnähe und auf Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot.
Es gilt die Warnstufe 4, «grosse Gefahr» und somit ist bis auf Widerruf im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald und in Waldesnähe (Abstand mindestens 50 m) Feuer zu entfachen. Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug ist auch das Feuern in sämtlichen Feuerstellen und Einweggrills – ungeachtet des Standorts im Freien – verboten.
Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.
